EU-GARAN

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Verbraucherinformation

Allgemeiner Verbraucherhinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

Beim Kauf eines Fahrzeugs, von Ersatzteilen oder Zubehör bei uns gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wir informieren Sie hier allgemein darüber; die für Ihren konkreten Kauf maßgeblichen Angaben erhalten Sie zusätzlich vor Vertragsschluss in unserem Autohaus.

Neufahrzeuge, neuwertige Ersatzteile und Zubehör: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware.

Gebrauchtfahrzeuge: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich ebenfalls 2 Jahre ab Übergabe. Sie kann auf mindestens 1 Jahr verkürzt werden, wenn dies ausdrücklich und gesondert in Ihrem Kaufvertrag vereinbart wird. Ob und in welchem Umfang eine solche Verkürzung vereinbart wurde, entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Kaufvertrag und den Kaufvertragsanlagen.

Weitere Einzelheiten zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten – insbesondere zu Ihrem Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) sowie, falls diese fehlschlägt, auf Minderung oder Rücktritt – entnehmen Sie bitte der offiziellen EU-Gewährleistungsmitteilung.

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer etwaigen freiwilligen Herstellergarantie und wird durch diese nicht eingeschränkt oder ersetzt.

Sofern für ein Fahrzeug zusätzlich eine kostenlose Herstellergarantie besteht, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, informieren wir Sie hierüber gesondert.

Bei Fragen zu Ihren Gewährleistungsrechten steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.